Patienteninfos


Als Therapeutinnen in der Therapie Zirl arbeiten wir als Wahltherapeutinnen nach dem Wahlarztprinzip für die OEGK, BVAEB, SVS und KUF.

Für Patienten die uns als Wahltherapeutin in Anspruch nehmen bedeutet das, dass die Rechnung nach Beendigung einer Therapie-Serie vorerst von Ihnen zu begleichen ist und Sie anschließend den Kassenanteil von Ihrer Krankenkasse refundiert bekommen. Die Höhe der Rückerstattung hängt von den jeweiligen Tarifen und der Art der Leistung ab. Verbleibende Restkosten können bei entsprechenden Zusatz- oder Unfallversicherungen geltend gemacht werden. 

 

Zuweisung vom Arzt

Sie erhalten von Ihrem Arzt einen Verordnungsschein mit der ärztlichen Diagnose und den Verweis auf Physiotherapie. Nehmen Sie diese Verordnung zu Ihrem Ersttermin mit. 

 

Bewilligung der Therapie bei der Krankenkasse

Sobald Sie einen Verordnungsschein für Physiotherapie bzw. Ergotherapie in Händen halten, reichen Sie diesen bei der zuständigen Krankenkasse ein. Spätestens jedoch 2 Wochen nach Ausstellungsdatum, da danach die Verordnung ungültig ist. Sie können die Verordnung im Normalfall per E-Mail, Fax, Post oder persönlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Den Bewilligungsstempel benötigen Sie, um nach Beendigung der Physiotherapie einen Teil der Kosten rückerstattet zu bekommen. 

Als besonderes Service bieten wir Ihnen an, die Bewilligung für Sie einzuholen.

 

Kosten

Da unsere Therapien unterschiedlich viel Zeit und Aufwand in Anspruch nehmen, werden die Preise individuell gestaltet. Bitte richten Sie genaue Preisanfragen direkt an die verantwortliche Therapeutin. Eine therapeutische Einheit beinhaltet eine Anamnese, die Untersuchung und die Behandlung sowie die Erstellung von Trainingsplänen und die Durchführung der Trainingseinheiten korrespondierend mit der Zuweisung. Ergänzende physikalische Maßnahmen (Elektro-, Ultraschall-, Wärme- und Kälteapplikationen) werden für alle Patienten innerhalb einer Therapie-Serie bei Bedarf als Zusatzleistungen angeboten und nicht separat in Rechnung gestellt.

 

Rückerstattung

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Sammelrechnung von Ihrer jeweiligen Therapeutin. Zusammen mit der Bewilligung können Sie eine Rückerstattung der Kosten beantragen. Je nach Krankenkasse werden Ihnen bis zu 50% der Kosten rückvergütet. Einige Zusatzversicherungen übernehmen die restlichen Kosten. Bei Massagen sind die Rückerstattungskosten geringer, allerdings greift auch hier eine Zusatzversicherung zur vollen Kostendeckung.

 

Terminvergabe und Absage

Termine können direkt auf unserer Website per Formular, telefonisch, per SMS oder per E-Mail vereinbart werden. Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage bis spätestens 24 Stunden vorher. Zu spät abgesagte Termine müssen leider verrechnet werden.

 


Was müssen Sie zum ersten Termin mitnehmen?

  • Die ärztliche Verordnung, wenn möglich bewilligt (zur Zeit nur bei der SVS nötig!)
  • Ärztliche Befunde (wenn vorhanden)
  • Bequeme Kleidung