Aussetzung der Bewilligungspflicht bei der ÖGK

Wie bereits in den vergangenen Wochen intensiv zwischen der ÖGK und den Berufsverbänden besprochen und vorbereitet, dürfen wir Sie nunmehr darüber informieren, dass jetzt die Entscheidung für eine längerfristige, vorerst dreijährige Zeitspanne fixierte Aussetzung der Bewilligungspflicht für die physiotherapeutischen, ergotherapeutischen und logopädischen Behandlungen durch freiberuflich tätige Therapeut*innen in der ÖGK gefallen ist.

Die chefärztliche Bewilligung wird als Ergebnis dieses Prozesses für vorerst drei Jahre, somit für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2025 offiziell ausgesetzt. Dabei handelt es sich um eine grundlegende weitreichende Entscheidung für eine prinzipielle vorerst dreijährige Aussetzung der Bewilligungspflicht – die nunmehr losgelöst vom pandemischen Zusammenhang für den Wahlbereich in Geltung tritt. Diese nicht zuletzt durch den Abschluss des Rahmenvertrages und die Vorbereitungen der letzten Wochen in die Wege geleitete Weiterentwicklung ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung der Rahmenbedingungen, die nunmehr bundesweit für die physiotherapeutischen, ergotherapeutischen und logopädischen Behandlungen durch freiberuflich tätige Therapeut*innen im Wahlbereich gelten. Damit ist eine langjährige Forderung nach einer Bewilligungsfreiheit über den Weg der Rahmenvertragsverhandlungen erfüllt worden.